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Das System für unvergesslich schmackhafte Stunden möchten wir Ihnen gern näher vorstellen: Nachdem Sie den Restaurantpass erworben haben, was Sie sofort hier tun können, wird Ihnen dieser in Broschürenform auf dem Postweg zugesandt. Im Innenteil des Restaurantpasses finden Sie ausgewählte Restaurants Ihrer Stadt oder Region. Diese Häuser laden Sie zum "Schlemmen auf Probe" ein. Für Sie bedeutet diese Einladung, bei zwei genossenen Hauptgerichten, nur das teurere zu bezahlen. Das zweite Hauptgericht ist also für den Besitzer eines Restaurantpasses umsonst.
Vor- und Nachspeisen sowie Getränke werden laut Speisekarte berechnet.

Im Mittelteil des Passes finden Sie die heraustrennbaren Schlemmerschecks. Sie sollten unbedingt die aufgedruckte Gültigkeit sowie die Hinweise der Restaurants auf dem Scheck beachten. Die Gültigkeit aller Gutscheine ist auf zwei erwachsene Personen beschränkt. Es empfiehlt sich, vorab zu reservieren und den Restaurantpass mitzubringen. Bei endgültiger Schließung eines Restaurants besteht kein Anspruch auf Einlösung des Schecks. Die Schlemmerschecks gelten in jedem unserer Partnerrestaurants als einmaliges Kennlernangebot und sind bei der Bestellung abzugeben. Generell ist der Pass an den Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes nicht gültig.

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